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   VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173   

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VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173 (https://dejure.org/2020,10026)
VG München, Entscheidung vom 25.03.2020 - M 5 S 20.1173 (https://dejure.org/2020,10026)
VG München, Entscheidung vom 25. März 2020 - M 5 S 20.1173 (https://dejure.org/2020,10026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BeamtStG § 23 Abs. 4
    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen eines charakterlichen Mangels

  • rewis.io

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 6 CS 19.481

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf bei mangelnder charakterlicher Eignung

    Auszug aus VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173
    Insbesondere bedarf es im Entlassungsverfahren eines Beamten auf Widerruf keiner besonderen oder weitergehenden Sachverhaltsaufklärung nach disziplinarrechtlichen Vorschriften (BayVGH, B.v. 2.5.2019 - 6 CS 19.481 - juris 17).

    Diese Vorschrift schränkt die Möglichkeit der Entlassung nicht nur dort ein, wo der Vorbereitungsdienst als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinn von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland / Grundgesetz -GG zu qualifizieren ist (etwa OVG RhPf, B.v. 30.7.2004 - 2 B 11152/04 - NVwZ-RR 2005, 253 zur Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst), sondern auch dort, wo ein Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn abgeleistet wird, dessen Abschluss nicht den Zugang zu einer Beschäftigung außerhalb des Beamtenverhältnisses ermöglicht (z.B. OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 17f. m.w.N. zur Entlassung eines Kommissaranwärters; BayVGH, B.v. 2.5.2019 - 6 CS 19.481 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 3 CS 17.26

    Rechtmäßige sofort vollziehbare Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Auszug aus VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173
    Die Begründung, dem Dienstherrn sei nicht zuzumuten, dass eine Beamtin, bei der bereits aktuell feststehe, dass ihre Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht infrage komme, weiterhin im Beamtenverhältnis auf Widerruf verbleibe, bis ein eventuelles Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sei, und für diesen Zeitraum weiterhin Bezüge erhalte, ist tragfähig, weil diese Argumentation der Behörde in Kombination mit dem sich anschließenden Argument zu sehen ist, der Verbleib im Beamtenverhältnis auf Widerruf würde verhindern, dass der Dienstherr die Planstelle an einen anderen, geeigneteren Bewerber vergeben könne; angesichts der begrenzten Zahl der Planstellen wäre dies ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Personalhoheit des Dienstherrn (BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Mit der Erwägung, es stehe bereits fest, dass eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht infrage komme, sodass eine vorübergehende Fortsetzung des Dienstverhältnisses für das weitere berufliche Fortkommen der Antragstellerin nicht von Nutzen sei (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2017 a.a.O.), hat der Antragsgegner eine Interessenabwägung in seine Argumentation aufgenommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2019 - 6 B 1551/18

    Antrag eines ehemaligen Kommissaranwärters gegen die Ablehnung der

    Auszug aus VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173
    Diese Vorschrift schränkt die Möglichkeit der Entlassung nicht nur dort ein, wo der Vorbereitungsdienst als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinn von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland / Grundgesetz -GG zu qualifizieren ist (etwa OVG RhPf, B.v. 30.7.2004 - 2 B 11152/04 - NVwZ-RR 2005, 253 zur Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst), sondern auch dort, wo ein Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn abgeleistet wird, dessen Abschluss nicht den Zugang zu einer Beschäftigung außerhalb des Beamtenverhältnisses ermöglicht (z.B. OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 17f. m.w.N. zur Entlassung eines Kommissaranwärters; BayVGH, B.v. 2.5.2019 - 6 CS 19.481 - juris Rn. 13).

    Insoweit genügen bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung (i.S.v. § 9 BeamtStG) für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (BVerwG, U.v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 - juris Rn. 20, 21; BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris Rn. 22; OVG Bremen, B.v. 13.7.2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 12.12.2011 - 3 CS 11.2397

    Entlassung einer Polizeibeamtin auf Widerruf; fehlende charakterliche Eignung;

    Auszug aus VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173
    Zur Rechtfertigung der Entlassung genügt jeder sachliche, das heißt nicht willkürliche Grund (BayVGH, B.v. 12.12.2011 - 3 CS 11.2397 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 3 ZB 18.508

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Auszug aus VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob der Dienstherr seine Annahme, es lägen Eignungszweifel vor, auf einen zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt gestützt, er den Rechtsbegriff der Eignung nicht verkannt und bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und auch sonst keine sachwidrigen Erwägungen angestellt hat (OVG NW, B.v. 27.9.2017 - 6 B 977/17 - juris Rn. 4, 5; VG München, B.v. 30.9.2019 - M 5 S 19.1393 - juris Rn. 38; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 30.8.2019 - 3 ZB 18.508 - juris Rn. 7 ff.).
  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

    Auszug aus VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173
    Insoweit genügen bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung (i.S.v. § 9 BeamtStG) für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (BVerwG, U.v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 - juris Rn. 20, 21; BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris Rn. 22; OVG Bremen, B.v. 13.7.2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173
    Insoweit genügen bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung (i.S.v. § 9 BeamtStG) für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (BVerwG, U.v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 - juris Rn. 20, 21; BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris Rn. 22; OVG Bremen, B.v. 13.7.2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen des sorglosen und

    Auszug aus VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173
    Die Gründe, die die Entlassung des Widerrufsbeamten rechtfertigen, fordern zugleich auch deren Vollzug (vgl. zum Ganzen auch: BayVGH, B.v. 16.8.2017 - 3 CS 17.1342 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09

    Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des

    Auszug aus VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Entlassungsgründe mit dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Einklang stehen (zu gesundheitlichen Gründen BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 6; Zängl in Weiß/Niedermeier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Januar 2020, BeamtStG § 23 Rn. 187 ff.).
  • VGH Bayern, 13.11.2014 - 3 CS 14.1864

    Steuerinspektoranwärter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf;

    Auszug aus VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173
    Insoweit genügen bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung (i.S.v. § 9 BeamtStG) für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (BVerwG, U.v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 - juris Rn. 20, 21; BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris Rn. 22; OVG Bremen, B.v. 13.7.2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 20).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2004 - 2 B 11152/04

    Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2017 - 6 B 977/17

    Entlassung eines Kommissaranwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen

  • VG München, 30.09.2019 - M 5 S 19.1393

    Erfolgloser Eilantrag gegen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2019 - 4 S 20.19

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf bei charakterlichen Zweifeln

  • VG München, 02.10.2023 - M 5 S 23.2546

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt, Entlassung aus dem

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob der Dienstherr seine Annahme, es lägen Eignungszweifel vor, auf einen zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt gestützt, er den Rechtsbegriff der Eignung nicht verkannt, bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und auch sonst keine sachwidrigen Erwägungen angestellt hat (OVG NW, B.v. 27.9.2017 - 6 B 977/17 - juris Rn. 4 f.; VG München, B.v. 25.3.2020 - M 5 S 20.1173 - juris Rn. 25 ff.; B.v. 30.9.2019 - M 5 S 19.1393 - juris Rn. 38; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 30.8.2019 - 3 ZB 18.508 - juris Rn. 7 ff.).

    Mithin hat das Verwaltungsgericht zu prüfen, ob der Dienstherr die Prognoseentscheidung auf einen zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt gestützt, allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt und den Rechtsbegriff der Eignung nicht verkannt hat (vgl. zum Maßstab für die Überprüfung der Prognose im Rahmen der Einstellungsverfügung OVG NW, B.v. 27.9.2017 - 6 B 977/17 - juris Rn. 4, 5; VG München, B.v. 25.3.2020 - M 5 S 20.1173 - juris Rn. 25 ff.; B.v. 30.9.2019 - M 5 S 19.1393 - juris Rn. 38; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 30.8.2019 - 3 ZB 18.508 - juris Rn. 7 ff.).

  • VG Ansbach, 23.12.2021 - AN 1 S 21.02124

    Entlassung einer Hochschulprofessorin (W 2) aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Begründungen bei Entlassungsverfügungen ausreichend sind, auch wenn diese Erwägungen in nahezu allen Fällen der Entlassung eines Probebeamten herangezogen werden können (BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 16.8.2017 - 3 CS 17.1342 - juris Rn. 3; VG Ansbach, B.v. 19.12.2018 - AN 1 S 18.02226 - juris Rn. 59 ff.; VG München, B.v. 25.3.2020 - M 5 S 20.1173 - juris Rn. 19).
  • VG München, 21.06.2022 - M 5 K 21.4711

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Nichterreichens des

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob der Dienstherr seine Annahme, es lägen Eignungszweifel vor, auf einen zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt gestützt, er den Rechtsbegriff der Eignung nicht verkannt und bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und auch sonst keine sachwidrigen Erwägungen angestellt hat (OVG NW, B.v. 27.9.2017 - 6 B 977/17 - juris Rn. 4, 5; VG München, B.v. 25.3.2020 - M 5 S 20.1173 - juris Rn. 25 ff.; B.v. 30.9.2019 - M 5 S 19.1393 - juris Rn. 38; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 30.8.2019 - 3 ZB 18.508 - juris Rn. 7 ff.).
  • VG München, 17.01.2023 - M 5 K 19.4604

    Zweitqualifizierung, Lehramt an Grundschulen, Fehlende Bewährung,

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob der Dienstherr seine Annahme, es lägen Eignungszweifel vor, auf einen zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt gestützt, er den Rechtsbegriff der Eignung nicht verkannt und bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und auch sonst keine sachwidrigen Erwägungen angestellt hat (OVG NW, B.v. 27.9.2017 - 6 B 977/17 - juris Rn. 4 f.; VG München, B.v. 25.3.2020 - M 5 S 20.1173 - juris Rn. 25 ff.; B.v. 30.9.2019 - M 5 S 19.1393 - juris Rn. 38; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 30.8.2019 - 3 ZB 18.508 - juris Rn. 7 ff.).
  • VG Ansbach, 29.09.2022 - AN 1 S 22.02029

    Entlassung einer Polizeivollzugsbeamtin auf Probe, Suchpflicht

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Begründungen bei Entlassungsverfügungen ausreichend sind, auch wenn diese Erwägungen in nahezu allen Fällen der Entlassung eines Probebeamten herangezogen werden können (BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 16.8.2017 - 3 CS 17.1342 - juris Rn. 3; VG Ansbach, B.v. 19.12.2018 - AN 1 S 18.02226 - juris Rn. 59 ff.; VG München, B.v. 25.3.2020 - M 5 S 20.1173 - juris Rn. 19).
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